Generalistische Pflegeausbildung
Zum 1. Januar 2020 treten die Regelungen zur Reform der Pflegeausbildung in Kraft. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz werden die alten Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege zu einem generalistisch ausgerichteten Berufsbild zusammengeführt. Die Finanzierung der Ausbildung wird über einen Ausbildungsfonds erfolgen, in den alle Einrichtungen einzahlen. Die Träger der praktischen Ausbildung und die ausbildenden Pflegeschulen erhalten die entstehenden Ausbildungskosten auf Grundlage der für Sachsen verhandelten Pauschalbudgets aus dem Fonds erstattet. Weitere Hinweise und Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Sächsischen Ausbildungsfonds Pflegeberufe. (Quelle: SMS. Gesunde Sachsen)
Weitere Informationen zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes im Freistaat Sachsen erfahren Sie unter: