Pflegeausbildung
Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer einheitlichen Ausbildung zusammengeführt. Seit dem 1. Januar 2020 gibt es die generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachperson. Sie qualifiziert für den Einsatz in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung.
Die neue Ausbildungsstruktur verbessert die Rahmenbedingungen deutlich und erhöht die Attraktivität des Pflegeberufs. Auszubildende müssen kein Schulgeld mehr zahlen und erhalten stattdessen eine angemessene Ausbildungsvergütung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Pflegeausbildung auf Hochschulniveau mit einem Bachelorabschluss zu absolvieren. Dadurch werden neue Zielgruppen angesprochen und vielfältige Bildungswege eröffnet.
Aufwertung des Pflegeberufs
Das Pflegeberufegesetz stärkt die professionelle Rolle der Pflegefachpersonen nachhaltig. Erstmals sind bestimmte pflegerische Tätigkeiten gesetzlich festgelegt, die ausschließlich von qualifizierten Pflegefachpersonen ausgeübt werden dürfen. Gleichzeitig eröffnen sich neue Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten. Auch Umschulungen werden langfristig unterstützt, da die Ausbildungskosten künftig verbindlich vollständig finanziert werden.
Aufbau der beruflichen Ausbildung
Alle Auszubildenden beginnen ihre Ausbildung mit dem einheitlichen Berufsziel Pflegefachperson, das im Ausbildungsvertrag festgelegt ist. Der generalistische Abschluss wird nach drei Jahren in Vollzeit oder bis zu fünf Jahren in Teilzeit erworben. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen spezialisierten Abschluss als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger oder als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger zu erlangen. Diese Wahl kann nach zwei Dritteln der Ausbildung getroffen werden, sofern zu Beginn ein entsprechender Vertiefungseinsatz gewählt wurde.
Akademischer Weg in die Pflege
Das Pflegeberufegesetz eröffnet erstmals einen direkten Hochschulzugang in die Pflege mit dem Ziel der unmittelbaren Berufsbefähigung. Das Pflegestudium verbindet wissenschaftliche Inhalte mit praxisnaher Ausbildung und führt zu einer erweiterten Qualifikation. Absolventinnen und Absolventen führen die Berufsbezeichnung Pflegefachperson gemeinsam mit einem akademischen Abschluss, beispielsweise dem Bachelor of Science (B.Sc.).
Durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz erhalten Studierende während des Studiums eine Ausbildungsvergütung. Diese finanzielle Absicherung macht den akademischen Bildungsweg in der Pflege besonders attraktiv und stärkt die Bedeutung der hochschulischen Ausbildung im Gesundheitswesen.
Zentrale Fachkommission zur Pflegeausbildung
Für die Qualität und Weiterentwicklung der Pflegeausbildung ist die Fachkommission gemäß § 53 Pflegeberufegesetz verantwortlich. Sie entwickelt bundesweit gültige Vorgaben für Lehrpläne und praktische Ausbildungsinhalte und passt diese kontinuierlich an neue fachliche Anforderungen an.
Die Berufung der Fachkommission erfolgt durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Bundesministerium für Gesundheit in Abstimmung mit den Bundesländern. Das Gremium setzt sich aus ausgewiesenen Fachpersonen aus Pflegepraxis, Pflegepädagogik und Pflegewissenschaft zusammen und wird jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren eingesetzt. Die zweite Fachkommission hat ihre Arbeit zum 1. Oktober 2024 aufgenommen.
Weitere Informationen zur Pflegeausbildung finden Sie unter folgenden Gesetzen:
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe: Externer Link
- Umsetzung des Pflegeberufegesetzes in Sachsen: Externer Link
- Berufsordnung Pflegefachkräfte Sachsen: Externer Link
Weitere Informationen zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes im Freistaat Sachsen erfahren Sie unter: