Mikroprojekte seniorenpolitische Arbeit
Gemäß der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt können nach § 6 Zuwendungen im Bereich der seniorenpolitischen Arbeit gefördert werden. Der Landkreis Meißen hat somit die Möglichkeit, Projekte zu unterstützen, die die selbstbestimmte Teilhabe älterer Menschen am gesellschaftlichen Leben fördern.
Förderfähig sind Projekte verschiedenster Art – beispielsweise Freizeitaktivitäten, Bewegungsprogramme, Beteiligungs- und Begegnungsformate sowie generationsübergreifende Initiativen. Besonders angesprochen sind Seniorenbegegnungsstätten. Grundsätzlich richtet sich der Projektaufruf an Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Kommunen und Kirchengemeinden, gemeinnützige Vereine und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen des Privatrechts – wie etwa Wohlfahrtsverbände –, die eine Projektidee einreichen möchten.