Förderung der kulturellen Teilhabe im Bereich stationärer Pflege
Gemäß der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt können nach § 1 Zuwendungen im Bereich Pflege gewährt werden.
Förderfähig sind insbesondere Sachkosten für kulturelle Veranstaltungen, wie beispielsweise Ausflüge in Theater, Tierparks, Gartenschauen oder Museen. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können unter anderem Transportkosten sowie Eintrittsgelder finanziert werden. Die Zuwendung ist zweckgebunden und unterliegt der Nachweispflicht.
Der Landkreis Meißen erhält hierdurch die Möglichkeit, Projekte zu unterstützen, die die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen in stationären Einrichtungen nachhaltig fördern.